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§1 Beförderungsvertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand vom 01.01.2019 gelten für die Dienstleistungen der Personenbeförderung der Flugschule Lübeck GmbH. Die Leistung besteht aus einem Luftbeförderungsvertrag, der unter den nachfolgenden vertraglichen Regeln durchgeführt und geschlossen wird. Die Beförderungsbedingungen gelten nicht für vertragliche Vereinbarungen zur Ausbildung von Piloten.

§2 Flugdurchführung

Die Flugschule Lübeck GmbH betreibt eine begrenzte Anzahl von Luftfahrzeugen. Der Beförderungsvertrag beschränkt sich auf einen Flug mit diesen unternehmenseigenen Luftfahrzeugen. Die Flugschule Lübeck GmbH haftet nicht für Schäden des Kunden oder der Fluggäste, wenn der gebuchte Flug aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts, der Wetterlage, Restriktionen der Flugsicherung, Streiks oder anderer von der Flugschule Lübeck GmbH nicht verschuldeter Umstände undurchführbar geworden oder nur verspätet durchführbar ist. Der Fluggast hat ungeachtet dessen die Rechte der Verordnung 261/2004/EG. Alle Verpflichtungen, die die Flugschule Lübeck GmbH mit einem Luftbeförderungsvertrag übernimmt, bestehen nur insoweit, als notwendige Landegenehmigungen, Auβenlandegenehmigungen, Genehmigungen zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe, Slots und sonstige Genehmigungen für den Flug erteilt werden und bei Durchführung des Fluges fortbestehen. Sofern derartige Genehmigungen notwendig sind, aber nicht erteilt werden, so entfallen die Verpflichtungen der Flugschule Lübeck GmbH, auβer, dieses hat die Nichterteilung verschuldet. Sofern sich bei einem Flug das Wetter so verschlechtert, dass ein Weiterflug nicht möglich ist, so ist der Flugpreis für den durchgeführten Teil des Fluges zu zahlen. Dieser berechnet bzw. vermindert sich im Verhältnis der geplanten Flugzeit für den gesamten Auftrag zu der tatsächlich geflogenen Flugzeit.

§3 Verschiebung des Fluges

Ein vereinbarter Flugtermin kann bis 3 Tage vor dem geplanten Abflug kostenlos verlegt werden. Danach ist eine Verlegung nur noch im Fall einer Erkrankung des Gastes oder wenn der Kunde sämtliche Passagierplätze der Maschine gebucht hat bis 24 Std. vor Abflug möglich. Die Flugschule Lübeck GmbH kann, wenn der Kunde eine Verlegung wegen einer Erkrankung beantragt, verlangen, dass die kostenlose Verlegung von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird. Bei einer Absage des Kunden weniger als 24 Std. vor Abflug verfällt das Ticket, auβer, die gebuchten Plätze konnten anderweitig besetzt werden. In diesem Fall hat der Kunde eine Umbuchungsgebühr in Höhe von pauschal 25,00 € zu zahlen.

§4 Stornierung, Gütigkeit

Eine Stornierung von Beförderungsverträgen ist nicht möglich.. Das Ticket kann aber auf eine andere Person übertragen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucherverträge gemäβ § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB nicht für Beförderungsverträge gilt. Bei Buchung eines Fluges besteht damit kein Widerrufs, Rücktritts-, oder Stornierungsrecht. Ist der Flug bis 18 Monate nach Erwerb nicht angetreten, entfällt die Beförderungspflicht der Flugschule Lübeck GmbH. Rückerstattungsansprüche auf ersparte Kosten bestehen nicht. Der Kunde hat aber das Recht, nachzuweisen, dass Kosten erspart worden sind. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch des Kunden auf Erstattung der ersparten Kosten.

§5 Termine, Verspätung des Kunden / der Passagiere

Der Kunde hat kein Recht auf einen bestimmten Flugtermin, auβer dieser ist bei der Flugbuchung bereits fest vereinbart worden. Die Flugschule Lübeck GmbH versucht aber, Terminwünsche zu verwirklichen. Der Kunde verpflichtet sich, sich spätestens 30 Minuten vor der vereinbarten Abflugzeit bei der Abfertigung der Flugschule Lübeck GmbH auf dem Flugplatz zu melden. Bei einer unverschuldeten Verspätung versucht die Flugschule Lübeck GmbH, sofern es benachrichtigt wird, bis 15 Minuten nach der vereinbarten Abflugzeit auf die Gäste zu warten. Verspäteten sich die Gäste weiter, verfällt das Ticket, auβer, es sind keine anderen Gäste auf dem Flug gebucht und es ist möglich, den Flug am gleichen Flugtag auf einen anderen Termin zu verlegen.

§6 Maximalgewichte

Der Flug kann nur durchgeführt werden, wenn das Gewicht eines jeden Passagiers einschlieβlich seines Handgepäck 90 kg nicht überschreitet. Ein Mehrgewicht kann durch das Mindergewicht eines zweiten Passagiers ausgeglichen werden. Wiegen die Passagiere einschlieβlich ihres Handgepäcks mehr, obliegt es der Entscheidung der Flugschule Lübeck GmbH, ob der Flug trotzdem durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls kann der Flug durch das kostenpflichtige Freibuchen eines Passagierplatzes durchgeführt werden Ergibt sich das Überschreiten des vorgenannten Gewichtslimits erst beim Erscheinen der Passagiere und kann der Flug aufgrund des Übergewichtes nur durch Zurücklassung des Passagiers durchgeführt werden, so verfällt das Ticket.

§7 Beförderungsentgelt

Soweit nichts anderes vereinbart, gilt als Beförderungsentgelt das Beförderungsentgelt, welches sich aus der aktuellen Preisliste der Flugschule Lübeck GmbH ergibt. Das Beförderungsentgelt errechnet sich, sofern kein konkretes Produkt vereinbart ist aus dem aktuell gültigen Flugstundenpreis, abgerechnet nach den geflogenen Flugminuten zuzüglich aller für den Flug anfallenden Gebühren und etwaiger Kosten für Wartezeiten. Das Beförderungsentgelt ist mangels anderer Vereinbarung vor Abflug zu leisten. Es gilt ausdrücklich eine Zug-um-Zug-Leistung dergestalt vereinbart, dass vor Abflug der Flugpreis zu entrichten ist. Die Flugschule Lübeck GmbH ist ausdrücklich berechtigt, seine Leistung so lange zurückzuhalten, bis Zahlung geleistet wird.

§8 Haftung

Die Haftung der Flugschule Lübeck GmbH bemisst sich bei innerdeutschen Flügen nach den Regelungen des Luftverkehrsgesetzes, §§ 44 ff sowie der Verordnung 261/2004/EG.

§9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag und aus sämtlichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ist, sofern beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind, Lübeck. Die Parteien vereinbaren für den Vertrag ausdrücklich die Zugrundelegung deutschen Rechts.